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Wissen

Ein Stelleninserat schreiben, das Bewerbungen bringt

Die meisten Stelleninserate sind aus der Sicht des Unternehmens geschrieben und selten aus der Sicht der Menschen, die sie lesen. Daran liegt es am häufigsten, wenn Bewerbungen ausbleiben, und es lässt sich leicht ändern.

Die Reihenfolge

Inserate werden meist nur überflogen, und was weiter unten steht, kommt selten an. Deshalb empfiehlt sich diese Reihenfolge:

1. Was ist die Aufgabe? Drei bis fünf konkrete Punkte dazu, was die Person tun wird. „Abwechslungsreiche Tätigkeiten“ sagt darüber nichts.

2. Was muss die Person können? Getrennt nach „nötig“ und „von Vorteil“. Ein einziger Block mit allen Anforderungen schreckt geeignete Leute ab, Frauen nachweislich stärker als Männer.

3. Was bietet das Unternehmen? Entgelt, Arbeitszeit, Ort, Anstellungsart und Beginn. Erst danach die Unternehmenskultur.

4. Wie bewirbt man sich? An wen, bis wann und mit welchen Unterlagen.

Was konkret sein muss

  • Der Arbeitsort. „Deutschlandweit“ reicht als Angabe nicht. Ist Homeoffice möglich, schreiben Sie dazu, in welchem Umfang.
  • Die Anstellungsart. Befristet oder unbefristet, Vollzeit oder Teilzeit, bei Teilzeit mit Stundenausmaß. In Produktion und Projektarbeit sind Befristungen üblich. Steht die Befristung nicht im Inserat, springen manche erst im letzten Moment ab.
  • Das Gehalt. In Deutschland ist die Angabe freiwillig, siehe die Seite zum Gehalt im Stelleninserat. Inserate ohne Angabe werden seltener angeklickt.
  • Der Beginn. „Ab sofort“ oder ein Datum. Bewerberinnen und Bewerber mit Kündigungsfrist brauchen die Angabe für ihre Planung.

Formulierungen, die Bewerbungen kosten

  • „Wir suchen eine Allrounderin.“ Viele lesen daraus, dass das Unternehmen nicht weiß, was es braucht, und die neue Person alles machen soll.
  • Zehn Anforderungen ohne Gewichtung. Wer nur sechs davon erfüllt, bewirbt sich meist gar nicht.
  • „Belastbarkeit“ und „Stressresistenz“. Beides lesen viele als Warnung vor der Stelle.
  • „Junges, dynamisches Team“. Das kann als Altersdiskriminierung verstanden werden und sagt über die Stelle nichts aus.
  • Ein Titel, der die Rolle überhöht. „Head of“ für eine Stelle ohne Personalverantwortung spricht sich herum und fällt spätestens im Vorstellungsgespräch auf.

Diskriminierungsfrei formulieren

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darf eine Ausschreibung kein Geschlecht bevorzugen. Üblich und ausreichend ist die Nennung beider Formen oder der Zusatz (m/w/d).

Achten Sie auch auf mittelbare Ausschlüsse: Altersangaben („für unser junges Team“), Muttersprachlichkeit, wo ein Sprachniveau genügen würde, und körperliche Anforderungen, die die Tätigkeit nicht verlangt.

Häufige Fragen

Was gehört in ein Stelleninserat?

Aufgabe, Anforderungen (getrennt nach nötig und wünschenswert), Entgelt, Arbeitsort, Anstellungsart mit Stundenausmaß, Beginn und Bewerbungsweg. Gesetzlich vorgeschrieben ist in Deutschland eine Ausschreibung, die niemanden benachteiligt, etwa wegen Geschlecht oder Alter (§ 11 AGG). Die Gehaltsangabe ist freiwillig.

Stand: 11.10.2026. Alle Themen