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Wissen

Gehalt in Medienberufen: wie sich der Betrag zusammensetzt

Welches Gehalt Sie bekommen, hängt davon ab, ob ein Tarifvertrag gilt, wie Sie darin eingestuft sind und was Sie verhandeln. Dieser Text erklärt, wie das zusammenspielt und wo Sie die aktuellen Beträge nachlesen.

Die Beträge ändern sich laufend

Tarifgehälter werden regelmäßig neu verhandelt. Bei den Tageszeitungen läuft ein Abschluss meist zwei bis drei Jahre und legt mehrere Erhöhungsstufen fest. Dieser Text nennt deshalb keine Beträge.

Die Untergrenze für jede Arbeitsstunde ist der gesetzliche Mindestlohn. Über seine Höhe beschließt alle zwei Jahre die Mindestlohnkommission.

Wann ein Tarifvertrag für Sie gilt

Nach dem Tarifvertragsgesetz gilt ein Tarifvertrag für Sie unmittelbar, wenn Ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist und Sie Mitglied einer der Gewerkschaften sind, die ihn abgeschlossen haben. Tarifgebunden ist ein Arbeitgeber als Mitglied des Arbeitgeberverbands mit Tarifbindung oder mit eigenem Haustarifvertrag. Der Tarifvertrag gilt außerdem, wenn Ihr Arbeitsvertrag auf ihn verweist. Tarifgebundene Arbeitgeber nehmen diesen Verweis häufig in alle Arbeitsverträge auf.

Viele Medienhäuser sind nicht tarifgebunden. Der Verband der Zeitungsverleger bietet eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung an, und bei Zeitungsverlagen ist der Ausstieg aus dem Tarif weit verbreitet. Die Gehaltstarifverträge für Redaktionen sind nicht allgemeinverbindlich. Allgemeinverbindlich ist der Tarifvertrag über die Altersversorgung für Zeitungsredakteurinnen und -redakteure, außer in Sachsen-Anhalt und Thüringen. Er gilt auch in Verlagen ohne Tarifbindung.

Steht im Inserat „in Anlehnung an den Tarif“, ist der Tarifvertrag für den Arbeitgeber meist nicht verbindlich. Fragen Sie, welche Teile er übernimmt: Gehaltstabelle, Sonderzahlungen, Arbeitszeit.

Tarifverträge in der Medienbranche

  • Tageszeitungen. Gehalts- und Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure, auch für Online-Redaktionen. Die Vergütung im Volontariat ist mitgeregelt.
  • Zeitschriften. Ein eigener, ähnlich aufgebauter Tarifvertrag.
  • Öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Jeder Sender hat eigene Tarifverträge, zum Teil auch für arbeitnehmerähnliche Freie.
  • Film- und Fernsehproduktion. Ein Tarifvertrag mit Gagentabelle für Filmschaffende, die für die Dauer einer Produktion angestellt sind.
  • Werbe- und Kommunikationsagenturen. Einen Branchentarifvertrag gibt es nicht. Das Gehalt wird frei vereinbart.
  • Pressestellen. Es gilt der Tarifvertrag der Branche des Arbeitgebers, sofern er gebunden ist. In einer Behörde ist das der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes.

Wie die Einstufung zustande kommt

Bei den Tageszeitungen bestimmen Qualifikation und Funktion die Tarifgruppe:

  • Ohne Regelqualifikation. Als Regelqualifikation gelten Volontariat, Journalistikstudium oder eine anerkannte Journalistenschule. Ohne sie beginnen Sie eine Gruppe tiefer und wechseln nach dem dritten Berufsjahr.
  • Mit Regelqualifikation. Die Grundgruppe für ausgebildete Redakteurinnen und Redakteure.
  • Besondere Funktion. Dauerhaft übertragene Zusatzaufgaben mit eigenen Entscheidungen und mehr Verantwortung.
  • Leitungsfunktion, etwa eine Ressortleitung. Die Chefredaktion verhandelt frei.

Für eine höhere Gruppe argumentieren Sie mit den Aufgaben, die Ihnen dauerhaft übertragen sind.

Innerhalb der Gruppe steigt das Gehalt nach Berufsjahren. Es zählen Jahre als hauptberufliche Redakteurin oder hauptberuflicher Redakteur bei Zeitungen, Zeitschriften, Nachrichtenagenturen und im Rundfunk. Das Volontariat zählt nicht mit. Freie Jahre werden nur zum Teil angerechnet, Jahre in einer Pressestelle nur bei besonderer Vereinbarung. Eine großzügigere Anrechnung im Arbeitsvertrag ist zulässig. Sprechen Sie sie vor der Unterschrift an.

Was im Inserat steht

In Deutschland muss ein Stelleninserat kein Gehalt nennen, und die meisten tun es nicht. Steht ein Betrag da, ist es meist ein Jahresbruttogehalt oder eine Spanne. Bei „nach Tarif“ fragen Sie nach Tarifgruppe und Berufsjahr.

Die EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz sieht vor, dass Bewerberinnen und Bewerber das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne vorab erfahren. Nach dem bisherigen Gehalt dürfen Arbeitgeber danach nicht fragen. Die Frist zur Umsetzung lief am 7. Juni 2026 ab. Ein deutsches Gesetz dazu gibt es noch nicht (Stand Oktober 2026).

Monatsgehalt, Jahresgehalt, Sonderzahlungen

Gezahlt wird in der Regel in zwölf Monatsbeträgen. Dazu kommen oft ein Weihnachtsgeld, auch Jahresleistung oder dreizehntes Monatsgehalt genannt, und ein Urlaubsgeld. Ein Gesetz schreibt beides nicht vor. Der Anspruch ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Bei den Tageszeitungen sind beide tariflich geregelt.

Nennt ein Inserat ein Jahresbruttogehalt, fragen Sie, ob Sonderzahlungen oder ein variabler Anteil darin stecken. Enthält der Betrag dreizehn Gehälter und Sie teilen ihn durch zwölf, rechnen Sie mit einem zu hohen Monatsgehalt.

Gehaltsangaben sind in der Regel Bruttobeträge. Was netto bleibt, hängt unter anderem von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab.

Zusammensetzung und Höhe des Entgelts muss Ihnen der Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich geben, mit allen Sonderzahlungen.

Wo die aktuellen Beträge stehen

  • Die Journalistengewerkschaften stellen die Tarifverträge mit Gehaltstabellen bereit und beraten ihre Mitglieder zur Einstufung.
  • Die Tarifregister von Bund und Ländern. Einsicht ist jedem gestattet. Einige Länder stellen Auszüge online.
  • Im Betrieb muss der Arbeitgeber die geltenden Tarifverträge bekannt machen (§ 8 Tarifvertragsgesetz).
  • Das Entgelttransparenzgesetz gibt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten einen Anspruch auf Auskunft über die Kriterien ihres Entgelts und das mittlere Entgelt des anderen Geschlechts bei vergleichbarer Tätigkeit.

Honorar bei freier Arbeit

Für Selbstständige gilt der Mindestlohn nicht. In ein Honorar gehören drei Posten, die in einem Bruttogehalt schon enthalten wären:

  • Steuern und Sozialversicherung. Publizistisch und künstlerisch Tätige können über die Künstlersozialversicherung versichert sein und zahlen dann die Hälfte der Beiträge.
  • Nicht bezahlte Zeit: Akquise, Verwaltung, Weiterbildung, Urlaub, Krankheit.
  • Betriebsmittel: Gerät, Software, Versicherung, Arbeitsraum.

Ein Tagessatz, der einem Bruttogehalt geteilt durch die Arbeitstage entspricht, bringt deshalb deutlich weniger als eine Anstellung mit diesem Gehalt.

Nach § 32 des Urheberrechtsgesetzes steht Ihnen eine angemessene Vergütung für die Nutzung Ihrer Werke zu. Ist das Honorar unangemessen, können Sie eine Vertragsanpassung verlangen.

Arbeiten Sie journalistisch und stammt mindestens ein Drittel Ihrer gesamten Erwerbseinkünfte von einem Auftraggeber, können Sie nach § 12a Tarifvertragsgesetz als arbeitnehmerähnlich gelten. Für arbeitnehmerähnliche Freie gibt es an Tageszeitungen und bei den öffentlich-rechtlichen Sendern eigene Tarifverträge.

Vor dem Gespräch klären

  • Ist das Haus tarifgebunden, und verweist der Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag?
  • Welche Tarifgruppe ist vorgesehen, mit wie vielen Berufsjahren?
  • Werden freie Jahre oder Pressestellenjahre angerechnet?
  • Zwölf Gehälter oder mehr, und gibt es Urlaubsgeld?
  • Enthält ein Jahresbetrag Sonderzahlungen oder einen variablen Anteil?
  • Bei Teilzeit: Ist der Betrag der Vollzeitwert, und wie viele Wochenstunden gelten im Haus als Vollzeit?

Die letzte Frage wird am häufigsten übersehen. Tarifverträge legen ihre eigene Vollzeit fest, und Ihr Gehalt ist der entsprechende Anteil davon.

Häufige Fragen

Muss ein Stelleninserat in Deutschland das Gehalt nennen?

Derzeit nicht. Ein deutsches Gesetz dazu gibt es nicht (Stand Oktober 2026). Die EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz verlangt, dass Bewerberinnen und Bewerber das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne erfahren, etwa im Inserat oder vor dem Vorstellungsgespräch. Die Frist zur Umsetzung ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Steht im Inserat kein Betrag, fragen Sie im ersten Gespräch danach.

Gilt der Tarifvertrag für Redakteure automatisch für mich?

Nur unter Voraussetzungen. Ihr Arbeitgeber muss tarifgebunden sein, als Mitglied im Verlegerverband mit Tarifbindung oder über einen Haustarifvertrag. Dann gilt der Tarifvertrag unmittelbar für Mitglieder der Gewerkschaften, die ihn abgeschlossen haben. Für alle anderen gilt er, wenn der Arbeitsvertrag auf ihn verweist. Ist Ihr Arbeitgeber nicht gebunden und verweist der Vertrag auf keinen Tarif, zählt allein, was im Arbeitsvertrag steht.

Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld oder ein dreizehntes Gehalt?

Ein Gesetz sieht das nicht vor. Ein Anspruch kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder Ihrem Arbeitsvertrag ergeben. Zahlt der Arbeitgeber jahrelang ohne ausdrücklichen Vorbehalt, kann auch daraus ein Anspruch entstehen. Welche Sonderzahlungen vereinbart sind, muss Ihr Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz schriftlich festhalten.

Gilt der Mindestlohn auch im Praktikum?

Grundsätzlich ja. Das Mindestlohngesetz nimmt einige Praktika aus. Dazu gehören Pflichtpraktika, die eine Studien- oder Ausbildungsordnung vorschreibt, und Orientierungspraktika von höchstens drei Monaten vor einer Ausbildung oder einem Studium. Ausgenommen ist auch ein freiwilliges Praktikum von höchstens drei Monaten neben dem Studium, wenn es beim selben Arbeitgeber das erste ist. Ein Praktikum nach dem Abschluss fällt unter keine dieser Ausnahmen.

Stand: 11.10.2026. Alle Themen