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Wissen

Stipendien für Medien- und Kulturberufe in Deutschland

Ein Stipendium fördert eine Recherche, ein Projekt, einen Aufenthalt oder eine Ausbildung. Gefördert wird mit Geld, mit Unterkunft und Arbeitsraum oder mit beidem. Ein Arbeitsverhältnis entsteht dabei nicht. Das hat Folgen für Steuer und Versicherung, die Sie vor der Zusage kennen sollten.

Kein Arbeitsverhältnis

Mit einem Stipendium sind Sie nicht angestellt. Der gesetzliche Mindestlohn gilt nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ebenso die Tarifverträge. Sie haben keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch, keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit und keinen Kündigungsschutz.

Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, hängt davon ab, wie die Zusammenarbeit tatsächlich abläuft. Die Bezeichnung im Vertrag spielt dafür keine Rolle (§ 611a BGB).

Auf dieser Börse sind Stipendien eine eigene Anstellungsart und ein eigenes Ressort. Bei einem dotierten Stipendium steht der Betrag im Inserat. Ohne Betrag steht dort „Nicht dotiert“.

Die Geber

  • Der Bund. Er finanziert Fonds für Literatur, Übersetzung, bildende Kunst und darstellende Künste. Diese Fonds vergeben Arbeits- und Projektstipendien. Für den Film gibt es eine Förderung von Treatments und Drehbüchern.
  • Die Begabtenförderungswerke. Dreizehn vom Bund finanzierte Werke fördern Studierende und Promovierende. Einige haben Programme für angehende Journalistinnen und Journalisten.
  • Die Länder. Die Kulturverwaltungen vergeben Arbeitsstipendien für einige Monate, oft nur bei erstem Wohnsitz im Land. Die Filmförderungen der Länder unterstützen Stoffentwicklung und Drehbücher.
  • Die Städte. Stadtschreiberstipendien verbinden eine mietfreie Wohnung mit einem monatlichen Betrag. Erwartet werden Anwesenheit und öffentliche Lesungen.
  • Stiftungen und Journalistenpreise. Stiftungen fördern Recherchen, Reisen und Ausbildung. Manche Journalistenpreise finanzieren eine geplante Recherche. Die Jury entscheidet dann über ein Exposé.
  • Residenzen und Austausch. Künstlerhäuser im In- und Ausland bieten Unterkunft und Arbeitsraum. Austauschprogramme finanzieren einige Wochen in einer Redaktion im Ausland.

Steuer

Nach § 3 Nr. 44 EStG ist ein Stipendium steuerfrei, wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Geber ist eine öffentliche Stelle oder eine gemeinnützige Einrichtung.
  • Gefördert wird Forschung oder eine wissenschaftliche oder künstlerische Aus- oder Fortbildung.
  • Der Betrag geht nicht über das hinaus, was Lebensunterhalt und Vorhaben erfordern.
  • Sie schulden keine bestimmte Gegenleistung und keine Arbeit als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.

Ob das zutrifft, prüft das Finanzamt des Gebers. Auf Anfrage stellt es eine Bescheinigung aus.

Bei Arbeitsstipendien ist die Steuerfreiheit nicht sicher. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat 2022 ein Stipendium aus einem Corona-Hilfsprogramm für Kunstschaffende als steuerpflichtig eingestuft, weil keine Aus- oder Fortbildung vorlag.

Preisgelder sind steuerpflichtig, wenn sie eng mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Das ist etwa der Fall, wenn Sie das Geld für eine bestimmte Arbeit verwenden müssen.

Versicherung

  • Krankenversicherung. In der Familienversicherung zählt ein steuerfreies Stipendium nicht zum Gesamteinkommen. Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert, wird der Beitrag auch aus einem steuerfreien Stipendium berechnet.
  • Künstlersozialkasse. Dort zählt ein Stipendium nur zum Arbeitseinkommen, wenn es steuerpflichtig ist. Leben Sie ein Jahr vor allem von einem steuerfreien Stipendium, kann Ihr Arbeitseinkommen unter die Mindestgrenze fallen. Zweimal in sechs Jahren ist das für die Versicherung folgenlos.
  • Rente. Der Geber zahlt keine Beiträge. Sie können freiwillig einzahlen.

Bewerbung und Fristen

Bei einem Stipendium steht Ihr Vorhaben im Mittelpunkt. Üblich sind ein Exposé von ein bis zwei Seiten, ein Zeit- und Kostenplan, Arbeitsproben und ein Lebenslauf mit Veröffentlichungen. Bei Stipendien der Länder kommt oft ein Nachweis des Wohnsitzes dazu.

Formfehler führen oft zum Ausschluss. Manche Geber fordern fehlende Unterlagen nicht nach.

Viele Geber schreiben einmal im Jahr mit festem Stichtag aus. Bei manchen Ländern endet die Frist im Frühjahr, und gefördert wird im folgenden Kalenderjahr. Programme für den journalistischen Nachwuchs haben oft eine Altersgrenze.

Ob Sie mehrere Stipendien zugleich beziehen dürfen, regelt jeder Geber selbst. Manche schließen eine zweite Förderung für denselben Zeitraum aus.

Häufige Fragen

Gilt für ein Stipendium der Mindestlohn?

Nein. Das Mindestlohngesetz gilt nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Arbeiten Sie aber nach Weisung, zu festen Zeiten und eingeplant in den Betrieb, kann trotz der Bezeichnung ein Arbeitsverhältnis vorliegen (§ 611a BGB). Dann gilt auch der Mindestlohn.

Muss ich ein Stipendium versteuern?

Das hängt von Geber und Zweck ab. Stipendien öffentlicher oder gemeinnütziger Geber für Forschung, Aus- oder Fortbildung sind meist steuerfrei. Ob das zutrifft, bescheinigt das Finanzamt des Gebers auf Anfrage. Bei Arbeitsstipendien und Preisgeldern lassen Sie sich steuerlich beraten.

Bin ich während eines Stipendiums krankenversichert?

Über den Geber nicht. Möglich sind die Familienversicherung, die studentische Krankenversicherung, die Künstlersozialkasse, wenn Sie selbständig künstlerisch oder publizistisch arbeiten, oder eine freiwillige Versicherung. Klären Sie das mit Ihrer Krankenkasse, bevor das Stipendium beginnt.

Wem gehören die Rechte an dem, was während des Stipendiums entsteht?

Das Urheberrecht liegt bei Ihnen und lässt sich nicht übertragen (§ 29 UrhG). Nutzungsrechte bekommt der Geber nur, wenn die Vereinbarung sie ihm einräumt. Prüfen Sie dort auch, wann Sie Geld zurückzahlen müssen.